Grünpfeil-Regelung - zurück
(§ 37, Abs.2 StVO)
Rot an der Ampel ordnet an:
"Halt vor der Kreuzung"
(Haltlinie der Lichtzeichenanlage)
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist.
Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen.
Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen.
Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
