Verkehrswacht Hamm e. V.


Haltestellen


Haltestellen - zurück

Wenn Linienomnibusse oder gekennzeichnete Schulbusse eine Haltestelle anfahren und dabei Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen sie nicht mehr überholt werden.

Wenn diese Busse an der Haltestelle halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur mit einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Diese Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn - und für alle, also auch für Radfahrer.