Verkehrswacht Hamm e. V.


Kinder im Auto - immer mit Kindersitz!


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Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, gilt eine generelle Sicherungspflicht (§ 21, Abs. 1a StVO).

Ungesichert fliegt ein Kind mit dem Gewicht von zwei Erwachsenen durch den Innenraum.

Beim Aufprall eines Autos werden gewaltige Kräfte frei, die der ungesicherte Erwachsene nicht und erst recht nicht ein Kind auffangen kann. Ein nicht gesichertes nur 4000 g schweres Baby würde bei einem Frontalaufprall mit 50 km/h mit dem Gewicht von etwa 120 kg im Inneren des Autos aufschlagen. Ist das Kind 20 kg schwer, erhöht sich das Aufschlag- Gewicht auf rund ½ Tonne. Welcher Kindersitz der richtige ist, hängt von Gewicht, Alter und Körpergröße des Kindes ab.

  • eigene Befestigungsgurte
  • nur auf Sitzplätzen mit Dreipunktgurt
  • auf Plätzen mit Dreipunkt- o. Beckengurt und Zusatzgurt/Abstützung
  • zum Teil auch auf Sitzplätzen mit Beckengurt
  • auch auf Sitzplätzen mit Beckengurt; frühestens ab einer Körpergröße von 110 cm verwenden